Bekanntgabe zur Wahl der Bezirkssynodalen

für die neue Bezirkssynode des Kirchenbezirks Hochrhein

Nach der Wahl der Kirchenältesten (Kirchengemeinderäte) sind jetzt für die Bezirkssynode des Kirchenbezirks Hochrhein die Vertreter der Kirchengemeinden bzw. des Kooperationsraums zu bestimmen und zu wählen.

Im Kooperationsraum der drei Kirchengemeinden Albbruck/Görwihl, Laufenburg, und Waldshut sind insgesamt vier Personen für die Bezirkssynode zu wählen, dazu zwei Personen im Stellvertretendenamt.
 
Gewählt werden die Bezirkssynodenvertreter und -stellvertreter in der gemeinsam beschließenden Sitzung des Kooperationsraums am 27. Januar 2026.

Wählbar für die Bezirkssynode sind nicht nur Personen, die in den Kirchengemeinderat gewählt worden sind. Deshalb gibt es für alle Mitglieder der drei Gemeinden die Möglichkeit, geeignete Personen für diese Amt des Bezirkssynodalen (und Bezirkssynodenstellvertreter) vorzuschlagen. 

Diese Personen müssen einer der drei Kirchengemeinde angehören; der Wahlvorschlag muss von 10 weiteren Gemeindegliedern der drei Gemeinden durch Unterschrift befürwortet werden und in einem der drei Pfarrämter eingereicht werden bis zum 26.1.2026. 
 
Wieland Bopp-Hartwig, Pfarrer